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Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. 1. Durchführung des LehrgangesDie Anmeldung für eine Teilnahme an Seminaren, Lehrgängen oder anderen Veranstaltungen des Veranstalters „Der HoGa-Trainer“ (im Folgenden: Veranstalter) muss schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars des Veranstalters (per Brief, E-Mail oder Fax) oder online erfolgen und innerhalb der ggf. in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist beim Veranstalter eingehen. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl für unsere Veranstaltungen berücksichtigen wir Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Die Anmeldung ist ein verbindliches Vertragsangebot. Vertragsschließende/-r ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin. Der Veranstalter ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme wird durch eine Bestätigung der Anmeldung per Brief oder E-Mail erklärt.Der Veranstalter führt den vereinbarten Lehrgang gemäß dem jeweils festgelegten Lehrplan durch. Änderungen bleiben vorbehalten. Der Veranstalter behält sich vor, den Lehrgangs-beginn, den Lehrgangsort (innerhalb Berlins) oder die Unterrichtszeiten aus begründetem Anlass und mit rechtzeitiger Ankündigung zu ändern. Nach Abschluss eines Lehrgangs, vollständiger Zahlung aller fälligen Gebühren und regelmäßiger Anwesenheit erhält der/die Teilnehmer/in ein Zertifikat.2. GebührenÜber die fälligen Lehrgangsgebühren stellt der Veranstalter eine Gesamtrechnung aus. Die Gebühren sind vor Lehrgangsbeginn per Einzugsermächtigung oder als Einmalzahlung fällig. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin als Vertragschließende/-r haftet für die Zahlung des Entgelts auch dann, wenn das Entgelt durch einen Dritten (z. B. Unternehmen, Arbeitgeber, Arbeitsagentur, Berufsförderungsdienst) geleistet werden soll.3. Rücktritt und KündigungDer Veranstalter ist berechtigt, den Lehrgangsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim Veranstalter zu widerrufen und vom Vertrag bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl bis zum Lehrgangsbeginn zurückzutreten. Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung des Lehrgangs bis zum Lehrgangsbeginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl abzusagen. Der Veranstalter hat das Recht, eine Veranstaltung auch aus weiteren von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Wegfall des Seminarortes, Ausfall des Referenten) zu verschieben oder abzusagen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird hierüber unter den in seiner /ihrer Anmeldung genannten Kontaktdaten benachrichtigt. Im Falle der Absage wird ein bereits bezahltes Teilnahmeentgelt zurückerstattet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin an dem neuen Termin nicht teilnehmen kann. Anderweitige Ansprüche seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Dozenten zu wechseln oder den Veranstaltungsablauf zu ändern. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann daraus keine Ansprüche, z. B. auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Entgelts, ableiten.Der/die Teilnehmer/in kann bis zu 4 Wochen vor Lehrgangsstart kostenfrei zurücktreten. Bei einem Rücktritt im Zeitraum zwischen 4 Wochen und 10 Tagen vor Lehrgangsstart wird eine Stornogebühr von 100,00 Euro fällig, danach gilt die normale Kündigungsregelung. Die Kündigung und der Rücktritt haben in Schriftform zu erfolgen.Der Veranstalter kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Als wichtige Gründe gelten z.B.: vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtungsgegenstände, Herbeiführung des Vertragsabschlusses unter Angabe falscher oder Verschweigen relevanter Tatsachen, im Lehrgangsort begangene strafbare oder sittenwidrige Handlungen. Nach vorheriger Abmahnung kann der Veranstalter insbesondere aus folgenden Gründen kündigen: häufige Verspätung oder Abwesenheit des/der Teilnehmer/in im Unterricht, ein den Lehrgang störendes Verhalten des/der Teilnehmer/in, Zahlungsrückstand, Alkohol- oder Drogenkonsum mit Auswirkungen auf den Unterricht, sonstiger Verstoß gegen die Hausordnung.4. HaftungDer Veranstalter haftet dem/der Teilnehmer/in gegenüber nur für eigenes grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten.Die persönliche Haftung von Mitarbeitern/innen des Veranstalters, die als Erfüllungsgehilfen des Veranstalters tätig geworden sind, ist ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.5. AllgemeinesZusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen. Die Wirksamkeit des Vertrages bleibt bestehen.Der/die Teilnehmer/in erklärt sich mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten einverstanden, soweit diese für den Zweck des Vertrages erforderlich ist.